REACH Kandidatenliste
Die Entwicklung der Informationspflicht nach §33 beobachten wir sehr genau. Sofort nach Veröffentlichung der ersten Kandidatenliste am 28. Oktober 2008 haben wir Kontakt mit unseren Lieferanten aufgenommen, um die benötigten Informationen zu erhalten. Auf Ergänzungen der Kandidatenliste reagieren wir zeitnah.

Einige der in der Kandidatenliste genannten Stoffe (SVHC) werden vielfältig eingesetzt, vor allem DEHP als Weichmacher in Kunststoffteilen. Diese Weichmacher können in von uns gelieferten Produkten noch enthalten sein, z.B. in Elektrokabeln, Schläuchen, Rädern, Griffen und ähnlichen Teilen und Baugruppen.  Bei bestimmungsgemäßen Gebrauch geht von diesen Stoffen keine Gefahr für die Gesundheit und die Umwelt aus. Der Einsatz dieser Stoffe entspricht den geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Um aber möglichen Verboten zuvorzukommen, sind wir bereits aktiv, diese Stoffe soweit technisch machbar zu ersetzen.

Für Kärcher-Reinigungsmittel können wir bereits heute bestätigen, dass keine Stoffe der Kandidatenliste Stand Januar 2010 enthalten sind.

Sollten Sie weitere Einzelheiten wünschen, wenden Sie sich bitte an unsere Umweltabteilung.


Herrn Axel Leschtar Tel. +49/7195/14-2804

axel.leschtar@de.kaercher.com oder

Frau Sandra Martin Tel. +49/7195/14-2831

sandra.martin@de.kaercher.com 

Wir informieren Sie gerne.
 
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